Allgemeinen Bedingungen und Hallenordnung für die Nutzung
der Tennishalle des TuS Holstein Quickborn Tennis e.V.

1. Geltungsbereich

Für die Buchung und Nutzung unserer Tennishalle, der Sanitäranlagen, der Aufenthaltsräume und der Zugänge gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit der Buchung und dem Erwerb von Hallenstunden im Abonnement und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart. Die Bucher verpflichten sich, Gäste, die in ihren Stunden spielen oder sie auf die Anlage begleiten, auf die Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen. Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die „Allgemeinen Bedingungen und Hallenordnung“ in allen Punkten als bekannt und wirksam.

2. Hallennutzung

  • Die Tennishalle kann grundsätzlich nur zum Zwecke des Tennisspiels in den Zeiten von 7:00 – 23:00 Uhr gemietet werden. Andere Nutzungen müssen vorab vom Vorstand genehmigt werden.

  • Mit der Buchung erwirbt der Nutzer das Recht, den gebuchten Platz für die gebuchte Zeit sowie die Sanitäranlagen bestimmungsgemäß zu nutzen.

  • Für den Zutritt zur Tennisanlage und zur Halle ist ein Zugangscode (PIN) erforderlich. Der Zugangscode wird mit der Buchung generiert und per E-Mail versandt. Der Zugang mit der PIN ist 45 Minuten vor und nach der Buchung möglich. 

  • Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird.

  • Bei unbefugter Benutzung der Halle wird neben der geschuldeten Hallenmiete eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 erhoben.

  • Bei Buchungen an Punktspieltagen haben Punktspiele Vorrang. Sollte der Fall eintreten, dass ein Punktspiel länger als geplant andauert, so bitten wir um Verständnis für den eventuellen Ausfall ihrer gebuchten Stunde. Die ausgefallene Zeit wird ihnen erstattet.

  • Eventuelle Reklamationen seitens des Mieters müssen unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden per Mail (vorstand@tennis-quickborn.de) erfolgen.

  • Anordnungen oder Regelungen des Vorstandes im Hinblick auf Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie, ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen. Die Bucher werden darüber vorab informiert.

3. Platzordnung Halle

  • Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Hallen-Tennisschuhen betreten werden. Hallen-Tennisschuhe haben eine helle, glatte und abriebfeste (Non-Marking) Sohle. Schuhe mit Profil oder Straßenschuhe sind auf den Tennisplätzen nicht erlaubt.

  • Hallenschuhe, die bereits auf Außenplätzen oder auf andere Weise benutzt wurden, dürfen auf unseren Hallenplätze nicht verwendet werden.

  • Falls Personen (auch Betreuer) mit nicht geeignetem Schuhwerk auf den Hallenplätzen angetroffen werden, ist in jedem Falle eine Reinigungsgebühr von €50,00  fällig, die sofort zu entrichten ist. Im Widerholungsfalle kann ein Platzverweis bzw. Hausverbot ausgesprochen werden.

  • Das Mitbringen von Tieren ist in der Tennishalle, sowie in den Umkleiden und sanitären Anlagen verboten. Es gilt Rauchverbot in der Tennishallen und im gesamten Clubhaus.

  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Tennishalle sowie auf dem gesamten Vereinsgelände nicht gestattet, ausgenommen sind die üblichen Getränke und sonstigen Stärkungen während des Spiels. Diese müssen in der Halle verschlusssicher aufbewahrt und dürfen nur in dem Bereich des Schmutzfanges (Schwarzer Teppich) verzehrt werden. Ansonsten ist der Verzehr von Getränken und Speisen in der Halle nicht gestattet. Ausgenommen sind besondere Anlässe nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand.

  • Die Halle ist in sauberem, ordnungsgemäßen Zustand zu halten; die Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen anderer Bucher, Mitglieder des Vereins, Mitspieler oder Zuschauer kann ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle erfolgen.

4. Hallenbuchung

4.1 Einzelstunden

  • Die Buchung von Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem möglich. Das Reservierungssystem ist über die Homepage www.tennis-quickborn.de oder www.tennis-quickborn.ebusy.de erreichbar.

  • Mit der Buchung im Online-Buchungssystem kommt ein verbindlicher Hallennutzungsvertrag zustande, dem diese Allgemeinen Bedingungen und Hallenordnung zugrunde liegen. 

  • Die Hallenbuchung ist verbindlich, dennoch bieten wir die Möglichkeit einer Stornierung. Liegen zwischen dem aktuellen Zeitpunkt und einer gebuchten Tennisstunde noch mindestens 48 Stunden, können Sie diese Stunde im Buchungssystem stornieren.

  • Ohne Stornierung ist die vertragsgemäße Hallenmiete auch dann fällig, wenn die Halle zum gebuchten Zeitraum nicht genutzt wurde, es sei denn, der Vermieter hat dies schuldhaft zu vertreten.

4.2 Abonnement (Saison-Abo)

  • Mit einem Saison-Abos abonnieren Sie Ihren Platz fest (gleicher Tag, gleiche Uhrzeit, gleicher Platz) für die gesamte Saison. Einzelne Stunden eines Abonnements können nicht verlegt oder storniert werden.

  • Saison-Abos können über das Online-Buchungssystem (www.tennis-quickborn.de oder www.tennis-quickborn.ebusy.de), schriftlich oder per Mail (vorstand@tennis-quickborn.de) beantragt werden.

  • Nimmt der TuS Holstein Quickborn Tennis e.V. den Antrag an, versendet er eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag, dem diese Allgemeinen Bedingungen und Hallenordnung zugrunde liegen, kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande.

  • Das Saison-Abo verlängert sich um eine weitere Hallensaison, falls es nicht bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres schriftlich oder per Mail (vorstand@tennis-quickborn.de) gekündigt wurde. Preisanpassungen für verlängerte Abonnements sind nur wirksam und möglich, wenn diese bis zum 15.3. bekanntgegeben wurden.

5. Guthaben

  • Jedes Benutzer-Konto verfügt über ein Zeit- und ein Geld-Guthaben-Konto. Durch Anmeldung am System kann der aktuelle Stand eingesehen werden. Eventuelles Zeit- oder Geld-Guthaben kann zum Zeitpunkt einer neuen Buchung eingesetzt werden. Eventuelle Zeit- oder Geld-Guthaben müssen in derselben Hallensaison eingelöst werden. Gutschriften auf das Guthaben-Konto können erfolgen z.B. in bestimmten Fällen bei der Stornierung von Buchungen oder bei der Einlösung von Geschenkgutscheinen.

  • Ein Anspruch auf Bar-Auszahlung besteht nicht.

6. Preise

  • Es gelten die jeweils veröffentlichten Preislisten mit den darin genannten Bedingungen. In der Platzmiete ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

  • Der TuS Holstein Quickborn Tennis e.V. behält sich vor, die Preise für Einzelstunden und Abonnements während der Saison anzupassen. Einzelstunden und bereits gebuchte Abonnements bleiben davon unberührt. Preisanpassungen für verlängerte Abonnements sind nur wirksam und möglich, wenn diese bis zum 15.3. bekanntgegeben wurden.

7. Rechnungsstellung und Bezahlung

  • Sie erhalten eine Rechnung nach erfolgter Buchung einer Einzelstunde bzw. nach Bestätigung einer Abonnement-Anfrage. Mehrere Einzelbuchungen oder Abonnements werden ggf. in einer Sammelrechnung zusammengefasst.

  • Bei Einzelbuchungen ziehen wir den Betrag bis zum 10. des Folgemonats der Buchung per SEPA-Lastschrift von ihrem Konto ein. Bei Abonnements ziehen wir den Betrag in der Regel in zwei Raten per SEPA-Lastschrift von ihrem Konto ein. Die Höhe der Raten und den Einzugszeitpunkt teilen wir ihnen auf der Rechnung mit.

  • Nicht termingerecht gezahlte Rechnungen berechtigen den Verein eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 5,00 zu erheben. Mit der 2. Mahnung kann ein Buchungs- und Spielverbot ausgesprochen werden.

8. Videoüberwachung

  • Die Tennisanlage wird durch Videokameras innen und außen überwacht. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

9. Nutzerhaftung und Schadensmeldungen

  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßes, regelwidriges oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Festgestellte oder selbst verursachte Schäden und Verunreinigungen sind dem TuS Holstein Quickborn Tennis e.V. unverzüglich per Mail (vorstand@tennis-quickborn.de) zu melden.

10. Vereinshaftung

  • Die Nutzung der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

  • Eine Haftung des TuS Holstein Quickborn Tennis e.V. fu?r Scha?den der Mieter, Mitspieler und Besucher bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auf dem Vereinsgelände, im Vereinshaus, insbesondere den Umkleiden und Duschen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  • Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem TuS Holstein Quickborn Tennis e.V. per Mail (vorstand@tennis-quickborn.de) anzuzeigen.

  • Eine Mietpreisminderung- oder Erstattung, Schadenersatzansprüche oder eine sonstige Haftung des Vereins infolge zeitweiligen Energieausfalls, in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Brandschäden und Überschwemmungen ist ausgeschlossen. Der Verein ist für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Bereitstellung der gebuchten Hallenplätze befreit.

  • Eine Rückzahlung von Hallenmieten, Minderungsrechte, Ansprüche auf Schadenersatz oder eine sonstige Haftung des Vereins für den Ausfall von gebuchten Hallenstunden wegen einer Untersagung der Hallennutzung aufgrund zur Eindämmung einer Pandemie, Seuche oder vergleichbaren Gegebenheiten erlassener Gesetze, Verordnungen und/oder sonstiger behördlicher Anordnungen ist für die Dauer und im Umfang der Untersagung der Hallennutzung ausgeschlossen.

  • Zurückgebliebene Gegenstände der Nutzer werden vom TuS Holstein Quickborn Tennis e.V. drei Monate aufbewahrt. Nach Fristablauf dürfen die Sachen vom TuS Holstein Quickborn Tennis e.V.  verwertet oder vernichtet werden.

11. Vertragsverletzung

  • Bei Verletzung dieser Geschäftsbedingungen kann der Verein den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises, sowie weitergehend Hausverbot verfügen.

  • Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

Stand: 22.3.2021